| Pauschalen Die Segelflugschule bietet verschiedene Umschulungspauschalen an, die Sie detailliert auf den folgenden Seiten nachlesen können. Für nähere Einzelheiten stehen Ihnen unsere Fluglehrer gerne zur Verfügung. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Scheinerneuerung Segelflug Termin zur Aufrechterhaltung der Berechtigung verpasst?
Bei uns in der Segelflugschule können Sie die Startberechtigung für Winde und F-Schlepp innerhalb von 3 auf einander folgenden Tagen wieder aktivieren. weiter... | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| CVFR §82 Pauschale für Umschulung (Ausbildung muss nach 5 Monaten ab Ausbildungsbeginn abgeschlossen sein) CVFR §82 Voraussetzung: PPL A ICAO; PPL-A(N); PPL-C/TMG
Die theoretische CVFR Ausbildung nach §82 umfasst die Fächer Luftrecht mit 10 Std., Funknavigation mit 15 Std. und Technik mit 5 Std. Die Teilnahme am Theorieunterricht oder am angebotenen Fernlehrgang ist vorgeschrieben. Prüfungsgebühren, Landungen an anderen Flugplätzen und DFS-Gebühren müssen selbst bezahlt werden. Mindermengen werden nicht erstattet. Verlängert sich die Ausbildung über die vereinbarten 5 Monate oder über die pauschalierten 10 Std./1.000 Einheiten lt. Betriebsstundenzähler hinaus, werden die noch zu fliegenden Stunden mit den Stundenpreisen der veröffentlichten Fluggebühren der einzelnen Flugzeuge plus den Fluglehrergebühren und der Teilnehmergrundgebühr zusätzlich berechnet. Die Flug- und Fluglehrerzeit berechnet sich nach dem Motorlaufzeitenzähler. 100 Einheiten entsprechen 60 Minuten !! | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Segelflugschule Oerlinghausen
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33813 Oerlinghausen
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