Pauschalen

Die Segelflugschule bietet verschiedene Umschulungspauschalen an, die Sie detailliert auf den folgenden Seiten nachlesen können.

Für nähere Einzelheiten stehen Ihnen unsere Fluglehrer gerne zur Verfügung.

Scheinerneuerung Segelflug

Termin zur Aufrechterhaltung der Berechtigung verpasst?

      Kein Problem!


Bei uns in der Segelflugschule können Sie die Startberechtigung für Winde und F-Schlepp innerhalb von 3 auf einander folgenden Tagen wieder aktivieren.
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CVFR §82

Pauschale für Umschulung
(Ausbildung muss nach 5 Monaten ab Ausbildungsbeginn abgeschlossen sein)


CVFR §82
Voraussetzung: PPL A ICAO; PPL-A(N); PPL-C/TMG

Std.D-KIEVD-ERUTD-ECKY
3 Tage Theorieunterricht    
oder Fernlehrgang    
10 Std. Fluggebühren    
Abrechnung nach Einheiten    
10 Std. Fluglehrergebühren    
10 Landungen in Oerlinghausen    
Mitgliedsbeitrag    
Summe:    
   
mit Theorieunterricht1.502.-€1.682.-€2.072.-€
mit Fernlehrgang1.467.-€1.647.-€2.037.-€


Die theoretische CVFR Ausbildung nach §82 umfasst die Fächer Luftrecht mit 10 Std., Funknavigation mit 15 Std. und Technik mit 5 Std. Die Teilnahme am Theorieunterricht oder am angebotenen Fernlehrgang ist vorgeschrieben.
Prüfungsgebühren, Landungen an anderen Flugplätzen und DFS-Gebühren müssen selbst bezahlt werden.
Mindermengen werden nicht erstattet.

Verlängert sich die Ausbildung über die vereinbarten 5 Monate oder über die pauschalierten 10 Std./1.000 Einheiten lt. Betriebsstundenzähler hinaus, werden die noch zu fliegenden Stunden mit den Stundenpreisen der veröffentlichten Fluggebühren der einzelnen Flugzeuge plus den Fluglehrergebühren und der Teilnehmergrundgebühr zusätzlich berechnet.

Die Flug- und Fluglehrerzeit berechnet sich nach dem Motorlaufzeitenzähler. 100 Einheiten entsprechen 60 Minuten !!






Segelflugschule Oerlinghausen

Robert-Kronfeld-Str. 11

33813 Oerlinghausen

Tel.: 05202-9969-0

Fax.: 05202-9969-99