Ausbildungsflüge für die Berechtigung Startart Winde.
Anforderungen nach § 40 LuftPersV
- 10 Starts im Doppelsitzer mit Fluglehrer
- 10 Starts im Alleinflug
integriert in die Ausbildung ist eine Einweisung in Notverfahren, Startunterbrechungen, sowie das Training besonderer Fälle beim Startverlauf im Windenstart.
Die Berechtigung kann an zwei Flugtagen durchgeführt werden.
Die Flugkosten belaufen sich auf ca. 310,00 €