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Motorflugausbildung in Oerlinghausen

Unsere Motorfluglehrer und -lehrerinnen betreuen dich von der ersten Minute an ganz individuell und begleiten dich auf dem Weg zur Motorfluglizenz. Der Umfang der praktischen Ausbildung ist abhängig von der Art der Lizenz die erworben werden soll. Wir bilden zum Erwerb der Motorfluglizenzen LAPL(A) - Light Aircraft Pilot Licence und PPL(A) - Private Pilot Licence aus. Die durchschnittliche Ausbildungsdauer beträgt ein bis zwei Jahre und die anfallenden Gebühren verteilen sich entsprechend. Der Abschluss der jeweiligen Ausbildung ist eine theoretische und eine praktische Prüfung vor der Landesluftfahrtbehörde (Bezirksregierung). Zusätzlich ist eine Sprechfunkprüfung zu absolvieren.

Eine bestehende Lizenz für den Segelflug (gem. SFCL) wird zum Teil angerechnet.

Die LAPL(A) ist die ideale Pilotenlizenz für alle, die privat Motorflugzeuge fliegen möchten. Unkompliziert, praxisnah und mit überschaubarem Zeit- und Kostenaufwand. Mit dieser europaweit anerkannten Lizenz (EU plus Island, Lichtenstein, Norwegen und Schweiz) dürfen einmotorige Flugzeuge bis 2.000 kg Abflugmasse geflogen und bis zu drei Passagiere mitgenommen werden. Sollte nach der Ausbildung der Wunsch entstehen sich weiter zu bilden, so steht einem Upgrade zur PPL(A) nichts im Wege.

Die PPL(A) ist die weltweit anerkannte Privatpilotenlizenz für Motorflugzeuge und bietet maximale Freiheit im nicht-gewerblichen Luftverkehr. Sie ist die klassische Pilotenlizenz für alle, die regelmäßig, flexibel und auch international fliegen möchten. Gleichzeitg bietet sie eine gute Grundlage um sich im Laufe der Zeit weiter zu bilden, z.B. Nachtflug, Instrumentenflug oder auch zur Berufspilotenlizenz.

1. Europäische Lizenz - LAPL(A)

(Light Aircraft Pilot Licence Aeroplane)

Die Ausbildung entspricht den Richtlinien der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) - Part FCL 105 (A):

  • Mindestens 30 Stunden praktische Flugausbildung
  • Mindestens 6 Alleinflugstunden unter Aufsicht des Fluglehrers
  • Mindestens 3 Stunden Alleinüberlandflug unter Aufsicht des Fluglehrers
  • Ein Alleinüberlandflug von ca. 150 Kilometern (80 NM) mit einer Landung auf einem anderen (fremden) Flugplatz
  • Theorieausbildung (siehe unten)
  • Ein Sprechfunkzeugnis (BZF - Deutsch oder Englisch)

 

Zusammenfassung

Die LAPL(A) richtet sich an Freizeitpiloten, die flexibel und selbstständig fliegen möchten. Sei es für Wochenendausflüge, Urlaubsreisen oder einfach aus purer Begeisterung für die Fliegerei. Die Ausbildung ist im Vergleich zur PPL(A) etwas vereinfachter und stellt so einen kostengünstigen und unkomplizierten Einstieg in die Fliegerei da.

Mit dieser Lizenz ist es möglich europaweit (EU plus Island, Lichtenstein, Norwegen und Schweiz) zu fliegen (Bedingung Sprechfunkzeugnis Englisch). Nach einem jeweiligen flugzeugspezifischen Vertrautmachen kannst du alle kolbengetriebenen einmotorigen Landflugzeuge mit einer maximalen Abflugmasse von 2.000 kg und mit bis zu drei Passagieren fliegen. Mit einer aufbauenden Schulung, kann diese Pilotenlizenz  jederzeit zur PPL(A)-Lizenz erweitert werden. 

2. Internationale Lizenz - PPL(A)

(Private Pilot Licence Aeroplane)

Die Ausbildung entspricht den Richtlinien der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) - Part FCL 205 (A):

  • Mindestens 45 Stunden praktische Flugausbildung
  • Mindestens 10 Alleinflugstunden unter Aufsicht des Fluglehrers
  • Mindestens 5 Stunden Alleinüberlandflug unter Aufsicht des Fluglehrers
  • Ein Alleinüberlandflug von ca. 300 Kilometern (150 NM) mit Landungen auf zwei anderen (fremden) Flugplätzen
  • Theorieausbildung (siehe unten)
  • Ein Sprechfunkzeugnis (BZF - Deutsch oder Englisch)

 

Zusammenfassung

Die PPL(A) richtet sich an ambitionierte Freizeitpiloten ebenso wie an alle, die später weitere Berechtigungen oder Lizenzen erwerben möchten. Ob Wochenendausflug, Urlaubsreise oder der erste Schritt in Richtung beruflicher Fliegerei. Mit der PPL(A) stehen dir alle Möglichkeiten offen.

Mit dieser Lizenz ist es möglich, weltweit zu fliegen (Bedingung: Sprechfunkzeugnis Englisch). Nach einer jeweiligen flugzeugspezifischen Einweisung kannst Du alle kolbengetriebenen einmotorigen Landflugzeuge der eingetragenen Klasse fliegen. Das Fliegen von z.B. 2-motorigen Flugzeugen ist nach einer weiteren flugzeugspezifischen Berechtigung ebenfalls mit der PPL(A)  möglich.

Viele der heutigen Berufspiloten haben ihre berufliche Karriere mit dem Erwerb der Privatpilotenlizenz PPL(A) gestartet.

Voraussetzungen (LAPL & PPL)

  • Mindestalter für den Ausbildungsbeginn - 16 Jahre
  • Mindestalter für den Lizenzerwerb - 17 Jahre
  • Medizinisches Tauglichkeitszeugnis - PPL(A): Klasse 2-Medical, LAPL(A): Klasse 2- oder LAPL-Medical
  • Auszug aus dem Flensburger Fahreignungsregister
  • Positiver Bescheid über die Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) für Lutfahrtpersonal nach §7 LuftSiG (Luftsicherheitsgesetz)

Theorieausbildung

Unser Theorieunterricht findet in modernen und mit neuester Technik ausgestatteten Seminarräumen statt, wird aber auch online angeboten. Die theoretische Ausbildung erfolgt in den Unterrichtsfächern:

  • Luftrecht
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Kommunikation (Sprechfunkverkehr nach Sichtflugregeln)
  • Navigation
  • Grundlagen des Fliegens
  • Betriebliche Verfahren (Verhalten in besonderen Fällen)
  • Allgemeine Luftfahrzeugkunde
  • Flugleistung und Flugplanung 

Die abschließende Theorieprüfung sowie die Sprechfunkprüfung werden bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Bezirksregierung) abgelegt.