Segelflugausbildung in Oerlinghausen
Allgemein/Ablauf
In der Segelflugschule Oerlinghausen wirst Du individuell und in kleinen, überschaubaren Gruppen durch die Fluglehrerinnen und Fluglehrer betreut. Das direkte Feedback ist der Garant für eine fundierte Ausbildung in Theorie und Praxis und leitet Dich an zum verantwortungsbewussten, sicheren Segelfliegen. Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 15 Flugstunden. Sie gliedert sich in drei Abschnitte. Zum Abschluss der Ausbildung erfolgt eine theoretische und eine praktische Prüfung.
Teilnahmevoraussetzungen
Zum Beginn der Segelflugausbildung an der Segelflugschule Oerlinghausen müssen folgende Unterlagen vorliegen:
- Kopie Lichtbildausweis
- Zustimmung beider Erziehungsberechtigter bei Minderjährigen
- Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 oder LAPL (erst zum ersten Alleinflug notwendig)
Um zur Prüfung zugelassen zu werden, benötigen wir außerdem
- Kopie Ausbildungsnachweis
- Führungszeugnis Antragsart O (max.1 Jahr alt)
- Kraftfahrtbundesamt-Auszug (max. 1 Jahr alt)
- Kopie der letzten Seite des Flugbuches
- Bescheinigung Streckenflug
1. Ausbildungsabschnitt
Ausbildung zum ersten Alleinflug
Der erste Alleinflug (A-Prüfung) – dieses Ziel nehmen wir in diesem Ausbildungsteil ins Visier.
Nach der Bodeneinweisung geht es ohne Umwege ins „Doing“. Gemeinsam mit einem erfahrenen Fluglehrer erlernst Du die Grundlagen des Segelfliegens und den sicheren Umgang mit dem Segelflugzeug.
Nach einem guten Übungsfortschritt und erfolgreicher Beendigung aller Ausbildungsinhalte absolvierst Du Deine ersten Alleinflüge.
Zeitdruck ist im 1. Ausbildungsabschnitt kein guter Begleiter!
Ausbildungsinhalte
- Verhalten im Flugbetrieb
- Überprüfen des Flugzeuges vor dem Flug
- Bedienung der Ruder und Landehilfen
- Starten, Fliegen und Landen
- Notverfahren (Handhabung des Rettungsfallschirmes, effektive Maßnahmen gegen das Abkippen und Trudeln, Umgang mit Startunterbrechungen)
2. Ausbildungsabschnitt
Fortgeschrittene Flugschüler - Thermikfliegen und mehr
Diese Ziele stecken wir uns im zweiten Teil der Segelflugausbildung: Einführung ins Thermikfliegen und Aneignung weiterer fliegerischer Fertigkeiten (B- und C- Prüfung).
In diesem Ausbildungsabschnitt steht das Thermikfliegen im Vordergrund. Doppelsitzige Flüge wechseln sich mit Soloflügen ab. Bei entsprechendem Lernfortschritt sind auch Flüge auf einsitzigen Segelflugzeugen vorgesehen.
Ausbildungsinhalte
- Übungsflüge mit Fluglehrer/-in oder im Alleinflug
- Thermik finden, anfliegen und zentrieren
- Gemeinsames Kreisen mit anderen Segelflugzeugen
- Seitengleitflug (Slip)
- Einweisung auf verschiedene (auch einsitzige) Segelflugzeugmuster
- Training von Notverfahren
- Einsitzige Thermikflüge
3. Ausbildungsabschnitt
Streckenflug und Prüfungsvorbereitung
Der dritte Teil der Segelflugausbildung hat die Einführung in den Streckensegelflug und den Erwerb des Segelfluglizenz zum Thema.
Im „Finisher“-Abschnitt legen wir den Fokus auf das Streckenfliegen. Navigation und Außenlandeübungen stehen ebenso auf dem Programm wie das Überlandfliegen. Den notwendigen Überlandflug führen wir als 100-Kilometer-Flug mit Fluglehrer durch.
Wenn alle Praxis-Module sowie die Theorie- und Sprechfunkprüfung durchlaufen worden sind, steht die praktische Prüfung zum Erwerb der Segelfluglizenz vor der Bezirksregierung Münster an.
Ausbildungsinhalte
- Außenlandeübung mit dem Motorsegler
- Navigationseinweisung mit dem Motorsegler
- Anfliegen anderer Flugplätze mit dem Motorsegler
- Überlandflug im Segelflugzeug
- Training von Notverfahren
- Vorbereitung auf die praktische Prüfung
Theoretische Ausbildung
Unser Theorieunterricht findet in modernen und mit neuester Technik ausgestatteten Seminarräumen statt, wird aber auch online angeboten. Die theoretische Ausbildung erfolgt in den Unterrichtsfächern:
- Luftrecht
- Menschliches Leistungsvermögen
- Meteorologie
- Kommunikation (Sprechfunkverkehr nach Sichtflugregeln)
- Navigation
- Grundlagen des Fliegens
- Betriebliche Verfahren (Verhalten in besonderen Fällen)
- Allgemeine Luftfahrzeugkunde
- Flugleistung und Flugplanung
Die abschließende Theorieprüfung sowie die Sprechfunkprüfung werden bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Bezirksregierung) abgelegt.






