Von der Windenstartberechtigung bis zum Kunstflug
Die Segelflugschule Oerlinghausen bietet eine Vielzahl von Weiterbildungsmöglichkeiten für Segelflieger und Segelfliegerinnen, die ihre Fertigkeiten erweitern wollen, an. Wir verfügen über alle technischen Ressourcen und, durch die langjährige Erfahrung unserer Ausbilder und Ausbilderinnen, das umfassende Know How. Sie leiten Dich souverän und besonnen durch jeden Schritt der Weiterbildung.
Startmethoden
Windenstartberechtigung
- Du absolvierst mindestens zehn Windenstarts mit Fluglehrer:in.
- Danach stehen fünf Windenstarts im Alleinflug unter Aufsicht eines Fluglehrers auf dem Plan.
- Hast Du alle Übungen erfolgreich durchlaufen, bestätigen wir Dir die Windenstartberechtigung im Flugbuch.
Flugzeugschleppstartberechtigung
- Du absolvierst mindestens fünf Schleppstarts mit Fluglehrer:in.
- Anschließend erfolgen fünf Schleppstarts im Alleinflug unter Aufsicht einer Fluglehrerin bzw. eines Fluglehrers.
- Nach der Ausbildung bestätigen wir Dir die Flugzeugschleppstartberechtigung im Flugbuch.
Gastflugberechtigung / Klassenberechtigung Motorsegler / Befähigungsüberprüfung FI(S)-Inhaber
Gastflugberechtigung
Die Gastflugberechtigung im Segelflug nach SFCL (Sailplane Flight Crew Licensing) erlaubt es SPL-Inhabern (Segelfluglizenz), Passagiere mitzunehmen; dafür muss man
- mindestens 10 Stunden Flugzeit oder 30 Starts nach Lizenzerteilung als PIC (Pilot in Command) nachweisen und
- einen Trainingsflug mit einem Fluglehrer absolvieren, der die notwendige Kompetenz bestätigt.
Im Rahmen von unserem Flugbetrieb, lassen sich die geforderten Bedingungen meist in sehr kurzer Zeit erfüllen.
Klassenberechtigung Motorsegler (TMG)
Infos dazu findest Du auf der Seite Motorsegelflug.
Befähigungsüberprüfung zur Unterrichtung auf Segelflugzeugen
Die Befähigungsüberprüfung nach SFCL.360 (a)(2) ist ein Verfahren für Inhaber einer Fluglehrerberechtigung für Segelflugzeuge (FI(S)), um ihre Lehrbefähigung alle neun Jahre gegenüber einem qualifizierten FI(S) nachzuweisen.
Wir führen diese Überprüfung durch und erstellen die notwendigen Unterlagen für die zuständige Luftfahrtbehörde.
Kunstflugrechte
Die Segelflugschule Oerlinghausen bietet die Ausbildung zum Erwerb der Kunstflugberechtigung für Segelflugzeuge ohne Motorkraft an, sowohl für Basis- wie für Fortgeschrittenenrechte. Begleitet werden die Flugausbildungen mit theoretischem Unterricht und einem Sicherheitstraining. Erfolgreiche Ausbildungen werden im Flugbuch bestätigt.
Für den Erwerb der Basisrechte gelten die Voraussetzungen nach SFCL.200 mit der Mindestanforderung von 30 Flugstunden oder 120 Starts als PIC in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie, absolviert nach Erteilung der Lizenz. Eine Flugerfahrung größer den Mindestvoraussetzungen ist sicher sinnvoll und die F-Schleppberechtigung muss vorliegen. Voraussetzung für die Ausbildung Kunstflug-Fortgeschrittenenrechte (Advanced-Privileges) ist die Ausbildung Kunstflug-Basisrechte.
Die Ausbildung Segelkunstflug Basisrechte (Basic-Privileges) umfasst:
- 45° Steig- und Sturzflug als Kunstflugmanöver
- positiver Looping
- Kehre in der Vertikalen (Wingover)
- Lazy Eight
- Trudeln
Die Ausbildung für die Kunstflug-Fortgeschrittenenrechte (Advanced-Privileges) umfasst folgende Kunstflugmanöver:
- Rückenflug
- Rollen
- Loops
- Turn (Hammerhead)
- Aufschwung (Immelmann)
- Abschwung
Der Abschluss der Ausbildung Advanced-Privileges ist ein zusammenhängendes Kunstflugprogramm, das die fünf Kunstflugmanöver (Looping, Rolle, Turn, Aufschwung, Abschwung) enthält.



